Wiedereintritt

Wiedereintritt / Mitglied werden

Es gibt viele Gründe, warum Menschen zu unserer Kirchengemeinde gehören – Nächstenliebe, der Glaube an Gott und soziale Verantwortung sind einige davon. Wo auch immer wir uns begegnen, verstehen wir uns als eine vielfältige Gemeinschaft von Geschwistern. Dies ist zu spüren – bei Gottesdiensten, in Kinder- und Jugendgruppen, in der Frauenhilfe, beim gemeinsamen Frühstück – aber auch in den Krisen des Lebens.

Wer dazu gehören möchte, kann sich taufen lassen. Wer schon getauft ist, der kann so (wieder) Mitglied werden:

• Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Pfarrer oder unserer Pfarrerin.
• In diesem Gespräch erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Erziehungsberechtigten.
• Zu dem Gespräch sollten Sie einen Nachweis Ihrer Taufe und Ihre Austrittsbescheinigung mitbringen.
• Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

• Sie können Taufpatin oder Taufpate werden.
• Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
• Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
• Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Formular zum Wiedereintritt